Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie zählt zu den Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit Ihrer Krankenkassenkarte.
Sie benötigen keine Überweisung durch Ihren Haus- oder Kinderarzt.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Kassen und Beihilfe übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im unterschiedlichlichem Ausmaß. Das Honorar für psychotherapeutische Sitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOP/GOÄ). Bitte klären Sie die Einzelheiten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung ab.
Selbstzahler
Sollten die Kosten nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, oder möchten Sie die Kosten der Behandlung aus anderen Gründen selbst tragen (z.B. Stellung einer Diagnose), ist dies auch möglich. Auch in diesem Fall werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.
Ausfallhonorar
Voraussetzung für eine gelingende Psychotherapie ist die regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Sitzungsterminen. Falls Sie oder Ihr Kind einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte bis mindestens 24 Stunden vor Beginn mit. Andernfalls wird nach Vereinbarung ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt